Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Fotografie.
2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
3. “Bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
1. Das Urheberrecht der Bilder liegt immer beim Fotografen.
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Fotografie.
2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
3. “Bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
1. Das Urheberrecht der Bilder liegt immer beim Fotografen.
2. Die vom Fotografen hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
3. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Fotografen und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Hier darf der Kunde die dafür optimierte Datei zu kommerziellen Zwecken nutzen. Jedoch ist eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk wünschenswert. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und festgehalten werden.
3. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Fotografen und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Hier darf der Kunde die dafür optimierte Datei zu kommerziellen Zwecken nutzen. Jedoch ist eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk wünschenswert. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und festgehalten werden.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwendung der Bilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Fotomontage, Composing oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von SmartphoneApps wie z. B. Instagram oder VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Kunden grundsätzlich nicht gestattet ist.
8. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
7. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Fotomontage, Composing oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von SmartphoneApps wie z. B. Instagram oder VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Kunden grundsätzlich nicht gestattet ist.
8. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
9. Der Fotograf ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung auf seiner Internetpräsentation veröffentlichen darf. Dem Fotografen wird nach Absprache das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Kunde versichert in einer separaten Nutzungsvereinbarung schriftlich, dass es an allen, dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildet Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Kunde. Der Kunde kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten sind vom Kunden zu tragen und werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Fahrtkosten innerhalb Bremens sind inkl. und fallen bei Fahrten außerhalb mit 0,30 Euro pro Kilometer an, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Nach § 19 UStG werden auf meine Preise keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).
2. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum des Fotografen.
IV. Haftung
1. Der Fotograf sorgt für die Instandhaltung seines Equipments und ist verantwortlich für dessen Bedienung während der gesamten Fotoshootings. Hierzu verfügen der Fotograf, im Falle einer technischen Störung, in der Regel immer über Ersatztechnik. Dennoch ist der Fotograf nicht verantwortlich zu machen, sollte während der Arbeit eine technische Störung eintreffen und hierdurch die Arbeit, zum Austausch des Equipments, angehalten werden. Hierdurch verpasste fotografische Leistung des Fotografen werden mit dem Kunden abgeklärt und schriftlich festgehalten.
2. Reklamationen jeglicher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bilder bei dem Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser 14 Tage gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen.
3. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach Ablauf der Reklamationszeit zu vernichten.
4. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Fotograf ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
5. Der Fotograf haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.
6. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
7. Der Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Instagram und Facebook-Seite, etc. von "JaroGrafie - Photo & Video" und im Vorgespräch kann sich der Kunde im Vorfeld ein Bild davon machen und ihr vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine dem Fotografen.
Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel begründet.
V. Fotoshooting, Abnahme
1. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart.
2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Dem Kunden ist der Bildstil des Fotografen bekannt. In der Regel wird offenblendig fotografiert, d. h. nicht alle Bereiche auf dem Foto sind scharf. Auch können Fotos Körnungen und Rauschen aufweisen, es gibt Farbabweichungen zur tatsächlichen Situation vor Ort. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen.
1. Nach der Vorauswahl stellt der Fotograf dem Auftraggeber einen Link zur Online-Galerie (Scrapbook) zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann
2. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Bilder durch den Fotografen vollständig bearbeite. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Bilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten sind vom Kunden zu tragen und werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Fahrtkosten innerhalb Bremens sind inkl. und fallen bei Fahrten außerhalb mit 0,30 Euro pro Kilometer an, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Nach § 19 UStG werden auf meine Preise keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).
2. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum des Fotografen.
IV. Haftung
1. Der Fotograf sorgt für die Instandhaltung seines Equipments und ist verantwortlich für dessen Bedienung während der gesamten Fotoshootings. Hierzu verfügen der Fotograf, im Falle einer technischen Störung, in der Regel immer über Ersatztechnik. Dennoch ist der Fotograf nicht verantwortlich zu machen, sollte während der Arbeit eine technische Störung eintreffen und hierdurch die Arbeit, zum Austausch des Equipments, angehalten werden. Hierdurch verpasste fotografische Leistung des Fotografen werden mit dem Kunden abgeklärt und schriftlich festgehalten.
2. Reklamationen jeglicher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bilder bei dem Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser 14 Tage gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen.
3. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach Ablauf der Reklamationszeit zu vernichten.
4. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Fotograf ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
5. Der Fotograf haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.
6. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
7. Der Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Instagram und Facebook-Seite, etc. von "JaroGrafie - Photo & Video" und im Vorgespräch kann sich der Kunde im Vorfeld ein Bild davon machen und ihr vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine dem Fotografen.
Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel begründet.
V. Fotoshooting, Abnahme
1. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart.
2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Dem Kunden ist der Bildstil des Fotografen bekannt. In der Regel wird offenblendig fotografiert, d. h. nicht alle Bereiche auf dem Foto sind scharf. Auch können Fotos Körnungen und Rauschen aufweisen, es gibt Farbabweichungen zur tatsächlichen Situation vor Ort. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen.
1. Nach der Vorauswahl stellt der Fotograf dem Auftraggeber einen Link zur Online-Galerie (Scrapbook) zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann
2. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Bilder durch den Fotografen vollständig bearbeite. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Bilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Bilder des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.